Vorfälligkeitsrechner

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Kreditnehmer haben die Möglichkeit, ihr Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen bzw. aus dem Darlehensvertrag auszusteigen. In der Regel wird dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Mit unserem Vorfälligkeitsrechner können Sie einfach und schnell ermitteln, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist, die Sie an Ihre Bank zahlen müssten.

Vorfälligkeitsrechner

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So funktioniert der Vorfälligkeitsrechner:

  1. Wie hoch ist Ihre Kreditsumme?
  2. Welchen effektiven Jahreszins zahlen Sie für Ihr Darlehen?
  3. Wie hoch ist der Tilgungssatz Ihrer Finanzierung?
  4. Für wie viele Jahre wurde die Zinsbindung angesetzt?
  5. Nach wie vielen Jahren möchten Sie Ihr Darlehen kündigen?

Nach Vervollständigung der Maske klicken Sie auf "Berechnen". Anzeigt wird Ihnen die Höhe der anfallenden Entschädigungsleistung.

Sondertilgung und Umschuldung

Während Kreditnehmer ihr Darlehen mit variablen Zinsen jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen können (§ 489 Abs. 2 BGB), ist das bei einem Darlehen mit Zinsbindung nicht ganz so einfach: Eine Kündigung ist nämlich erst frühestens nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten möglich (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Von Kunden, die ihre Finanzierung vorzeitig, also noch während der Zinsbindung ablösen möchten, verlangt die Bank eine Entschädigung, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Damit deckt die Bank ihre Kosten und den Zinsschaden, die durch die Umschuldung während der Sollzinsbindung entstehen.

Auch durch die Sondertilgung während der Zinsbindung können Kosten entstehen. Mittlerweile verzichtet ein Teil der Bank allerdings auf die Vorfälligkeitsentschädigung, so dass die teilweise oder volle Tilgung des Kredits kostenlos möglich ist.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ersatz des Schadens, der dem Darlehensgeber aus der vorzeitigen Darlehensrückführung (§ 490 Abs. 2 Satz 3 BGB) entsteht. Für die Schadenskalkulierung gibt es gesetzliche Vorschriften.

Unser Vorfälligkeitsrechner zeigt Ihnen, ob sich eine Kreditablösung lohnt und der Wechsel zu einem vermeintlich günstigeren Kreditangebot wirtschaftlich sinnvoll ist. Denn die Vorfälligkeitsentschädigung kann die Zinsersparnis bei einem anderen Anbieter schnell zunichte machen.

Hinweis bei Immobilienfinanzierungen

Darlehen mit Zinsbindung bis zehn Jahren, die durch eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind, wie z.B. Immobilienkredite, können in der Regel nur dann vorzeitig gekündigt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache vorliegt (z. B. bei Verkauf oder anderweitige Belastung). Auch in diesem Fall hat die Bank oder Sparkasse Anspruch auf eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung.

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