Brutto-Netto-Anlagerechner

Brutto- und Nettorendite von Geldanlagen berechnen

Rendite ist nicht gleich Rendite. Anleger müssen zwischen Brutto- und Nettorendite unterscheiden. Um die Nettorendite ermitteln zu können, müssen von der Brutto-Rendite Inflation und Steuern abgezogen werden. Mit der Geldanlage sollte nach Steuern und Kosten ein realer Vermögenszuwachs erzielt werden oder mindestens die Vermögenssubstanz erhalten bleiben. Mit unserem Brutto-Netto-Anlagerechner können Sie schnell ermitteln, wie viel Guthaben Ihnen nach Abzug von Steuern und Inflation übrig bleibt.

Brutto-Netto-Anlagerechner

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Bedienung unseres Brutto-Netto-Renditerechners für Geldanlagen

Steuern und Inflation sind die größten Feinde der Sparer. Wenn Sie Ihr Vermögen in der Substanz erhalten oder gar vermehren wollen, müssen die Kapitalerträge nach Steuern, Kosten und Inflation insgesamt zu einem Vermögenszuwachs führen. Dabei sind im Voraus folgende Fragen zu beantworten:

  • 1. Wie viel Kapital möchten Sie anlegen?
    Geben Sie an, wie hoch Ihr Anlagebetrag ist, den Sie einmalig und/oder in regelmäßigen Abständen einzahlen. In letztem Fall muss zusätzlich der Einzahlungsrhythmus eingetragen werden.
  • 2. Welche Wertentwicklung verspricht Ihre Geldanlage?
    Geben Sie die jährliche Wertentwicklung Ihrer Geldanlage an, z.B. Tagesgeld-, Festgeld- oder Sparbuchzinsen.
  • 3. Wie hoch ist die Inflationsrate?
    Auch der jährliche Kaufkraftverlust muss bei der Berechnung des Netto-Guthabens Berücksichtigung finden. Liegt die Inflation höher als der Zinssatz, der beispielsweise für Tagesgeld- und Festgeld gezahlt wird, ergibt sich ein negativer Wert, das heißt der Anleger macht Verlust.
  • 4. Wie lange möchten Sie Ihre Geldanlage laufen lassen?
    Geben Sie hier die Anlagedauer Ihrer Geldanlage an.
  • Abgeltungssteuer bei Kapitalanlagen
    Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Bei der Berechnung des Netto-Guthabens wird die Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag berücksichtigt (insgesamt 26,38 %). Mit Hilfe eines Freistellungsauftrags können Anleger ihre Bank beauftragen, die Kapitalerträge im Rahmen ihres Steuerfreibetrages von der Steuer freizustellen.
  • 5. Sind Sie Kirchenmitglied?
    Je nach Religionszugehörigkeit wird auch Kirchensteuer berechnet. Wie beim Solidaritätszuschlag handelt es sich auch bei der Kirchensteuer um eine so genannte Zuschlagsteuer. Diese wird nicht auf Basis der Kapitaleinkünfte, sondern direkt auf Basis der Abgeltungssteuer berechnet. Die Kirchensteuer beträgt 9 %, in Baden-Württemberg und Bayern 8 %. Die steuerliche Gesamtbelastung liegt für Kirchenmitglieder somit bei 27,99 % bzw. 27,82 %.
  • 6. Haben Sie einen Steuerfreibetrag?
    Jedem Steuerzahler steht ein persönlicher Steuerfreibetrag zu. Ledige Steuerzahler können Kapitalerträge im Wert von bis zu 801 Euro steuerfrei vereinnahmen, als zusammenveranlagtes Ehepaar verdoppelt sich der Freibetrag auf 1.602 Euro. Der Steuerpauschbetrag wirkt sich steuermindernd aus. Anleger sollten genau darauf achten, ihren Sparerpauschbetrag sinnvoll einzusetzen und aufzuteilen.
  • 7. Berechnung starten
    Wenn Sie alle offenen Felder vervollständigt haben, gehen Sie auf „Jetzt berechnen!“. Neben dem Brutto-Guthaben wird Ihnen auch das Netto-Guthaben angezeigt, das Sie real erwirtschaften.

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