Zuschuss statt Lohnerhöhung

Wie eine indirekte Gehaltserhöhung Steuern und Sozialabgaben spart

Gespräche mit dem Chef über Gehaltserhöhungen müssen sehr sensibel geführt werden. Immerhin bedeutet eine Aufstockung von 200 Euro brutto für den Arbeitgeber ein deutliches Mehr als nur 200 Euro. Lohnnebenkosten, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und Beiträge an die Berufsgenossenschaft sind die Punkte, die einem Chef keine Anflüge von Begeisterung ins Gesicht zaubern. Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, durch indirekte Gehaltserhöhungen einvernehmliche Lösungen für beide Seiten zu finden. Wie das geht, erfahren Sie im Folgenden.

Vorteile von Zuschüssen

Eine Gehaltserhöhung ist schnell verpufft. Die folgende Übersicht zeigt, was von einer Gehaltserhöhung übrig bleibt:
Monatliches Brutto 3.000,00 Euro 3.200 Euro
Steuerklasse III, 2 Kinder
Abzüge gesamt 791,92 Euro 873,67 Euro
Monatliches Netto 2.208,08 Euro 2.326,33 Euro
Die Gehaltserhöhung von 200 Euro Bruttolohn schmilzt auf fast die Hälfte, auf 118,25 Euro, zusammen. Erfreulicherweise gibt es aber Lösungen, mit denen Sie das verhindern können. Wichtig: Gehaltszuschüsse werden zusätzlich zum Gehalt gezahlt und stellen keine Gehaltsleistung dar. Gehaltserhöhungen können daher nicht nachträglich in einen der hier vorgestellten Zuschüsse gewandelt werden!

Kindergartenzuschuss

Familien mit kleinen Kindern wissen, was ein Kindergartenplatz kostet. Zwischen 200 Euro und 400 Euro im Monat sind an der Tagesordnung. Wer mehrere Kinder hat, muss diese Belastung über einige Jahre hinweg tragen. Das Nettoeinkommen wird schön gemindert. Was passiert aber, wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Kindergartenplatz übernimmt? Vereinbaren Sie mit ihrem Chef, dass künftig die Firma die Kosten für den Kindergarten übernimmt, fallen darauf für den Arbeitnehmer weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen anstelle einer Gehaltserhöhung die Aufwendungen für
  • Kostenerstattung für Kindergarten, Hort und ähnliche Einrichtungen
  • Zuschüsse zu diesen Kosten
  • Kostenlose oder verbilligte Unterbringung in einem betriebseigenen Kindergarten
erstatten. Mit einem Schlag steigt ihr Nettoeinkommen um den Betrag, den Sie bisher für die Unterbringung ihrer noch nicht schulpflichtigen Kinder aufbringen mussten. Und das ist vermutlich deutlich mehr, als die 118,25 Euro aus unserem Beispiel.

Tanken auf Kosten des Hauses

Wenn Sie ein Auto besitzen, müssen Sie ab und an tanken. Um eine Tankrechnung von 44 Euro zu bezahlen, müssen Sie dafür ein Bruttoeinkommen erwirtschaften, das bei rund 60 Euro liegt. Rentabler ist es, wenn Sie von ihrem Chef einmal im Monat einen Tankgutschein anstelle einer Gehaltserhöhung erhalten. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern einmal im Monat ein Geschenk bis zu einem Wert von 44 Euro machen, ohne, dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Immerhin bringt ihnen das im Jahr eine Nettogehaltserhöhung von 528 Euro.

Der Firmenwagen

Wer einen Firmenwagen zur Verfügung hat und diesen auch privat nutzt, muss für die Eigennutzung Steuern bezahlen. Auf der anderen Seite stehen aber enorme Einsparungen. Nehmen wir einmal das Beispiel Golf. Durchschnittlich müssten Sie für die Eigennutzung 1.200 Euro im Jahr an Steuern entrichten. Fahren Sie mit dem Auto täglich zur Arbeit, in unserem Beispiel 20 Kilometer, fallen noch einmal 700 Euro Steuern darauf an. Diese werden allerdings durch Pendlerpauschale wieder kompensiert. Kaufen Sie sich selbst ein Auto, müssten Sie bei einem Golf mit rund 6.000 Euro im Jahr für Steuer, Versicherung, Reparaturen, Inspektion und Wertverlust rechnen. Den 1.200 Euro Steuermehrbelastung stehen 6.000 Euro Einsparungen gegenüber – ein Plus von 4.800 Euro im Jahr für Sie. Den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens können Sie mit unserem Rechner ermitteln:

Geldwerter Vorteil eines Firmenwagens

km
Tage p/M

Tage p/M = Tage pro Monat

Fahrtkostenzuschuss

Das Jobticket ist noch nicht überall verbreitet, ein Fahrtkostenzuschuss vom Chef wäre eine Alternative. Dieser Zuschuss wird mit 15 Prozent pauschal besteuert und kann bis zur Höhe der Aufwendungen geltend gemacht werden, der als Werbungskosten absetzbar ist. Angenommen, Sie fahren jeden Tag 20 Kilometer. Der Fahrtkostenzuschuss beträgt 0,30 Euro. Bei 20 Arbeitstagen wären dies 120 Euro. Durch den Fahrtkostenzuschuss sparen Sie rund die Hälfte durch den Wegfall von Steuern und Sozialabgaben auf den Lohnanteil.

Jobticket

Im Rahmen des Jobtickets können Sie verbilligte Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten dafür ganz oder teilweise. Für den Arbeitgeberanteil fällt eine pauschale Besteuerung in Höhe von 15 Prozent an. Auch diese Lösung rechnet sich besser als eine reine Gehaltserhöhung.

Computer vom Chef

Computer gibt es für 200 Euro, aber auch für 2.000 Euro. Planen Sie die Anschaffung eines neuen, sehr hochwertigen Rechners mit entsprechendem Zubehör parallel zur Gehaltserhöhung? Dann fragen Sie doch einmal in ihrer Firma nach. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen einen Computer schenken oder zu einem absoluten Dumpingpreis überlassen. Das Finanzamt darf in diesem Fall nur eine Pauschalsteuer von 25 Prozent erheben. Übernimmt ihr Chef diese Steuer, kommt er auf ein Jahr gesehen trotzdem noch günstiger weg, als wenn er ihnen eine Gehaltserhöhung von 167 Euro im Monat zugesteht. Neben dem Computer nebst Zubehör darf sich ihr Arbeitgeber auch mit einem Zuschuss zu ihrem Internetanschluss beteiligen, ebenfalls mit einer Pauschalbesteuerung von 25 Prozent. Im Idealfall übernimmt der Arbeitgeber die Onlinekosten komplett. In diesem Fall gäbe es einen neuen Rechner zusammen mit Internetzugang für Sie zum Nulltarif – ohne Steuern und Sozialabgaben.

Arbeitgeberdarlehen als Alternative zur Bank

Sie möchten sich eine neue Küche kaufen, und benötigen dafür 10.000 Euro? Neben der Bank wäre auch der Arbeitgeber ein Ansprechpartner. Es gilt zwar, dass die Differenz zwischen Marktzins und dem tatsächlichen Zinssatz für das Arbeitgeberdarlehen versteuert werden muss, aber ein Blick auf dieses Konstrukt lohnt sich dennoch. Ein Kredit in Höhe von 10.000 Euro kostet bei einer Laufzeit von 60 Monaten beispielsweise fünf Prozent effektiven Jahreszinses. Insgesamt fallen Zinsen in Höhe von 1.233,90 an. Berechnet der Arbeitgeber nur zwei Prozent Zinsen pro Jahr, beträgt die gesamte Zinslast 449,06 Euro. Fallen auf die Differenz in Höhe von 784,84 Euro 20 Prozent Steuern an, macht dies einen Betrag von 156,97 Euro aus. Der Vorteil gegenüber einem Bankdarlehen beträgt immer noch 627,87 Euro. Tipp: Bis zu einer Bagatellgrenze von 2.600 Euro Darlehenssumme muss der Zinsvorteil nicht versteuert werden!

Erholungsbeihilfe

Das klingt so ein bisschen nach Urlaubsgeld, ist es aber nicht. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern sogenannte Erholungsbeihilfen zuschießen. Diese betragen für den Arbeitnehmer 156 Euro, für den Ehepartner 104 Euro und pro Kind 52 Euro. Die Erholungsbeihilfe wird mit 25 Prozent pauschal versteuert und ist sozialabgabenfrei.

Gesund auf Kosten der Firma

Unternehmen haben ein Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter gesund sind. Aus diesem Grund darf ein Arbeitgeber pro Jahr und Mitarbeiter 500 Euro als steuerfreie und sozialabgabenfreie Zusatzleistung „locker machen“. Allerdings fallen nur bestimmte Dinge unter diese Förderung, der Mitgliedsbeitrag für den Tennisverein fällt leider nicht darunter. Das Finanzamt erkennt
  • Vorbeugung von Be- und Überlastungen des Bewegungsapparates z. B. durch Rückenschulkursangebote
  • Ernährungsberatung
  • Gruppenkurse zur Gewichtsreduktion
  • Maßnahmen zur Entspannung am Arbeitsplatz
  • Informationen zum Stressabbau am Arbeitsplatz
  • Informationen zur Raucherentwöhnung
als Gesundheitspräventionsmaßnahmen an.

Der Chef als Weihnachtsmann

Mehrmals im Jahr darf der Chef Ihnen ein Geschenk machen! Allerdings muss er darauf achten, dass der Wert des Geschenkes, das er Ihnen als Weihnachtsmann macht, 40 Euro nicht übersteigt. Das Geschenk darf nicht in Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen. Beliebte Anlässe sind Geburtstage, Hochzeitstage, Geburt von Kind oder Enkel, oder was sonst eine Beschenkung legitimiert.

Sparen mit Versicherungen

Die Unfallversicherung

Verfügen Sie über eine private Unfallversicherung? Je nach Versicherungsschutz dürfte die Prämie rund 200 bis 300 Euro im Jahr ausmachen. Dieses Geld können Sie sich sparen. Überlassen Sie die Prämienzahlung ihrem Chef und erhöhen Sie ihr monatliches Nettoeinkommen um diese 25 Euro. Wie das geht? Ihr Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Unfallversicherung für Sie als versicherte Person ab. Tritt der Schadensfall ein und es entsteht ein Leistungsanspruch, erhält der Arbeitgeber die Versicherungssumme ausbezahlt und leitet diese an Sie weiter.

Der Klassiker – die betriebliche Altersvorsorge

Im Idealfall verfügen Sie über eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Das kostet Sie keinen Cent und mit Eintritt in das Rentenalter können Sie sich über eine schöne Zusatzrente freuen. Sollte ihr Arbeitgeber dieses Modell nicht anbieten, haben Sie auf jeden Fall das Recht auf eine Gehaltsumwandlung. Sie können aus ihrem Bruttoeinkommen bis zu acht Prozent der geltenden Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in eine Betriebsrente investieren. Maximal vier Prozent sind auch sozialabgabenfrei. Stand 2018 fallen auf 3.120 Euro weder Steuern noch Sozialabgaben an. Weitere 3.120 Euro sind steuerfrei.

Fazit

Es wird deutlich, dass es durchaus lukrativere Optionen gibt, um das Haushaltsnettoeinkommen zu erhöhen, als durch eine reine Gehaltserhöhung. Die Vorteile für den Arbeitgeber hinsichtlich der Sozialabgabeneinsparung bei den verschiedenen Zuschüssen dürfte Ihnen die Argumentation erleichtern. Sie wollen ja gar keine sozialversicherungspflichtige Erhöhung des Bruttoeinkommens. Ein Zuschuss für den Kindergarten oder zu den Fahrtkosten wäre Ihnen, ehrlich gesagt, viel lieber.
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