Bausparrechner – Rechner für Bausparvertrag

Grundlegendes zum Bausparen

Beim Bausparen schließt der Sparer einen Vertrag mit einer Bausparkasse, der sich aus zwei Elementen zusammensetzt: dem Ansparen eines gewissen Kapitals, welches durch die Bausparkasse verzinst wird, und einem Bauspardarlehen, welches die Bausparkasse zu einem späteren Zeitpunkt gewährt.

Die Zinsen für beide Teile des Bausparvertrages werden von vornherein festgelegt, sie bedingen sich gegenseitig. So kann das Darlehen zu einem günstigen Zins gewährt, die Ansparleistung entsprechend auch nur niedrig verzinst werden, und umgekehrt.

Bausparen wird zudem staatlich gefördert, und zwar durch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers und durch die Wohnungsbauprämie. Diese Förderung ist von bestimmten Rahmenbedingungen wie dem Jahreseinkommen abhängig. Durch den Bausparrechner kann ermittelt werden, welches Guthaben bei einer bestimmten eigenen Sparrate, einer gewissen Quote an vermögenswirksamen Leistungen und einer festgelegten Laufzeit erreicht wird.

Tarifierung von Bausparverträgen

Bausparverträge können sehr flexibel gestaltet werden, was einer ihrer großen Vorzüge ist. Es werden beide Zinssätze festgelegt, also der Spar- und der Darlehenszins (oft wird der Sparzins noch durch ein Bonussystem gestaffelt), die Anspar- und Tilgungszeit, die Spar- und die Tilgungsbeiträge, die gesamte Vertragsdauer, das Zuteilungsguthaben und die Abschlussgebühr.

Von den Bausparkassen werden neben Standardtarifen (Zuteilung meist nach 7 bis 10 Jahren, Laufzeit rund 20 Jahre) auch Schnellspar- und Langzeittarife sowie variable Tarife angeboten. Die Ansparrate muss zwischen 3 bis 10 Promille der Bausumme betragen, bei einem Eigenheimprojekt von 150.000 Euro wären das mindestens 450 Euro monatlich.

Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, was auch vom gesamten Bausparerpool der entsprechenden Bausparkasse abhängt, erhält der Bausparer das angesparte Guthaben und das Darlehen für ein Bauvorhaben.

Die Zuteilungsreife entsteht nach bestimmten Kriterien, die m Bausparvertrag festgelegt sind. Das erste und wesentlichste Kriterium ist das Mindestguthaben. Wie hoch dieses bei welcher Sparrate und nach welcher Vertragsdauer ausfällt, ist über den Bausparrechner zu ermitteln. Es wird vertraglich auch eine Mindestdauer bis zur Zuteilung festgelegt, eine Mindestbewertungszahl fasst verschiedene Kriterien zusammen. Wird diese Bewertungszahl erreicht, kann der Bausparer zugeteilt werden.

Der genaue Zeitpunkt ist nicht im Voraus zu bestimmen und darf von der Bausparkasse auch nicht genannt werden. Das hängt mit dem Bausparmodell selbst zusammen, bei dem eine Gruppe von Sparern einen Pool an Kapital erwirtschaftet, aus dem jeweils die zuteilungsreifen Darlehen gezahlt werden. Deren Tilgung fließt wiederum in den Pool zurück. An Bewertungsstichtagen werden die Bewertungszahlen berechnet und nach ihrer Höhe sortiert, die Verträge mit der höchsten Bewertungszahl werden als nächste zugeteilt. In diese Bewertungszahl fließen Sparbeiträge, Zinsen und Vertragslaufzeiten ein. Die Bewertungsstichtage werden in der Regel monatlich festgesetzt.

Staatliche Förderungen eines Bausparvertrages

Im Bausparrechner werden die vermögenswirksamen Leistungen angegeben. Diese werden Arbeitnehmern per betrieblicher Vereinbarung gewährt und vom Arbeitgeber auf ein Anlagekonto des Arbeitnehmers, in diesem Fall das Bausparkonto, überwiesen. Die Regelungen finden sich im Fünften Vermögensbildungsgesetz, der Staat fördert diese Leistungen steuerlich. Die Laufzeit beträgt meist sieben Jahre, das letzte Jahr ist beitragsfrei. Die Regelungen werden in einzelnen Branchen per Rahmentarifvertrag festgelegt.

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat das Bauen direkt, sie ist im Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996) geregelt, das letztmalig im April 2011 geändert wurde. Den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben in Deutschland steuerpflichtige Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sowie Vollwaisen (altersunabhängig), die unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen prämienbegünstigte Aufwendungen, also Bausparen, leisten.

Die Prämie beträgt 8,8 Prozent der Bausparbeiträge, der darauf gezahlten Guthabenzinsen und der zusätzlichen Abschlussgebühr. Maximal kann sie 512 Euro jährlich und pro Person betragen. Sie wird bis zur Einkommensgrenze von 25.600 Euro pro Person (Ehepaare das Doppelte) gewährt. Diese Prämie wird nur gewährt, wenn der Bausparvertrag tatsächlich zweckgemäß zum Wohnraumerwerb, Bauen oder Sanieren genutzt wird. Sollte der Bausparer das Guthaben anderweitig verwenden, muss die Prämie zurückgezahlt werden.

Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei Erwerbsunfähigkeit, Tod, Arbeitslosigkeit, Abtretung und für Bausparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt waren und eine Sperrfrist für das Guthaben von 7 Jahren einhalten. Die Wohnungsbauprämie beantragt der Sparer bei der Bausparkasse, sie erhält die entsprechende staatliche Förderung und schreibt sie dem Bausparvertrag gut.

Die Berechnung des Guthabens mit unserem Bausparrechner

Welches Guthaben Sie mit einem Bausparvertrag im individuellen Einzelfall ansparen können, lässt sich mit unserem Bausparrechner ermitteln:

Bausparrechner

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Bedienung unseres Bausparrechners

Folgende Eingaben müssen Sie in unserem Bausparrechner machen, um das angesparte Guthaben inkl. staatlicher Förderungen Ihres Bausparvertrages berechnen zu können:

1. Eigene monatliche Rate

Hier tragen Sie Ihre eigene monatliche Sparrate ein, die Sie auf den Bausparvertrag einzahlen und die mindestens 3 Promille (3 Tausendstel) der gesamten Bausparsumme inklusive Darlehen betragen muss. Bei 100.000 Euro wären das 300 Euro. Sollten Sie in anderen Intervallen als monatlich einzahlen, zum Beispiel quartalsweise oder halbjährlich, so rechnen Sie bitte den Betrag in Monatsraten um.

2. VL Arbeitgeber

Hier tragen Sie die vermögenswirksamen Leistungen ein, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlt. Auch hier wird die monatliche Rate zur Berechnung herangezogen. Die übliche Höhe liegt in den meisten Branchen um rund 25 Euro.

3. Guthabenverzinsung

Hier wird der Zinssatz eingetragen, den Ihnen Ihre Bausparkasse auf das angesparte Guthaben gewährt. Der Zins ist im Bausparvertrag ersichtlich. Es gibt gestaffelte Zinsen, zum Beispiel drei Jahre lang 1,5 Prozent, zwei Jahre 2 Prozent und zwei Jahre 3 Prozent. In solchen Fällen müssten Sie den Rechner für die jeweilige Periode getrennt nutzen.

4. Laufzeit (in Jahren)

In dieses Feld tragen Sie die Laufzeit Ihrer Ansparphase ein, nicht die Laufzeit des gesamten Vertrages. Der Rechner berechnet das Guthaben, das sich aus Ihren eigenen Ansparleistungen, den vermögenswirksamen Leistungen, den Zinsen und der Wohnungsbauprämie nach dieser Zeit gebildet hat.

5. Familienstand

Ihr Familienstand hat Einfluss auf bestimmte Förderungen, bei gleichen Rahmenbedingungen erwirtschaften verheiratete Personen ein geringfügig höheres Guthaben.

6. Einkommen

Für die Abfrage „Einkommen“ ist Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen relevant, welches Sie in Ihrem Steuerbescheid finden. Für staatliche Förderungen liegt die Grenze des zu versteuernden Einkommens bei 25.600 Euro für Ledige und 51.200 Euro für Ehepaare.

Das Ergebnis wird sofort von unserem Bausparrechner ausgewiesen, der Ihnen auch die Höhe der Wohnungsbauprämie, den Zinsgewinn und die Rendite des Bausparvertrages aufzeigt.

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