Riester-Rechner

Die Riester-Rente zählt zu den meistgenutzten Formen der privaten Altersvorsorge, was nicht zuletzt an den staatlichen Zulagen sowie der Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der in Eigenleistung erbrachten Beiträge liegt.

Zulagen zur Riester-Rente

Die Zulagen sehen derzeit wie folgt aus:
  • 175 Euro staatliche Grundzulage
  • 185 Euro Zulage für jedes vor 2008 geborene Kind
  • 300 Euro Zulage für jedes ab 2008 geborene Kind
  • 200 Euro Einmalzulage für Riester-Sparer, die bei Vertragsabschluss höchstens 25 Jahre alt sind
  • Für den Erhalt der vollen staatlichen Förderung müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens pro Jahr eingezahlt werden. Mindestens jedoch ein Sockelbetrag von 60 Euro pro Person jährlich, um die Grundzulage zu erhalten.
  • Maximal werden 2.100 Euro p.a. der Einzahlungen gefördert.
  • Bis zu 2.100 Euro Eigenleistungen steuerlich als Sonderausgaben absetzbar

Riester-Zulagen und Eigenleistung berechnen

Wie hoch die staatlichen Zulagen, die Eigenleistung und die mögliche Steuerentlastung im Einzelfall sind, können Riester-Sparer mit unserem nachfolgenden Riester-Rechner berechnen:

Riesterrechner

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Bedienung des Riester-Rechners

Die Bedienung unseres Riester-Rechners ist denkbar einfach. Sie müssen lediglich Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen des Vorjahres und die Anzahl Ihrer Kinder eingeben sowie ein Häkchen im Feld „Verheiratet“ machen, wenn das für Sie zutrifft. Im Ergebnis der Berechnungen zeigt Ihnen unser Riester-Rechner die erforderliche Eigenleistung, die staatliche Zulage, die mögliche Steuerentlastung sowie den aus allen drei Faktoren resultierenden Monatsbeitrag und eigenen Kostenanteil.

Kostenloses Angebot zur Riester-Rente anfordern

Wenn auch Sie die staatlichen Zulagen und Förderungen im Rahmen der Riester-Rente nutzen wollen, können Sie sich nachfolgend ein kostenloses und unverbindliches Angebot ausarbeiten lassen. Die Versicherungsvermittlung erfolgt durch die Finanzen.de AG:

Kosten und Gebühren bei der Riester-Rente

Durch die zahlreichen Extra-Kosten, die sich kaum ein Anbieter entgehen lässt, können vermeintlich günstigen Riester-Fondsprodukte am Ende richtig teuer werden.

Nicht nur Zuzahlungen können zusätzliche Gebühren auslösen, sogar bei den staatlichen Zulagen greifen manche Anbieter zu und ziehen Kosten ab. So können die staatlichen Zulagen, die für die Altersvorsorge gedacht sind, durch die anfallenden Gebühren deutlich geschmälert werden.

In der nachfolgenden Tabelle möchten wir Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, wo und wie oft Anbieter noch etwas abzwacken können. Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Riester-Verträge Extra-Kosten vorsehen.

Welche Gebühren? Wie oft? In welcher Höhe?
Vorabkosten auf die vereinbarte Eigenbeitragssumme (werden auf die ersten 5 oder 8 Jahre verteilt abgezogen) einmalig, zu Beginn der Laufzeit bis 5,50 Prozent
(für die ersten 5 Jahre)
bis 6,80 Prozent
(für die ersten 8 Jahre)
Gebühren auf die staatlichen Zulagen auf jede Zulage bis zu 16,5 Prozent
Gebühren auf Zuzahlungen auf jede Zuzahlung bis zu 5,00 Prozent
bei Fondssparplänen
bis zu 13 Prozent
bei Fondspolicen
Gebühren auf eingehende Eigenbeiträge regelmäßig auf jede Einzahlung bis 5 Prozent
bei Fondssparplänen
bis zu bei 14,21 Prozent
bei Fondsversicherungen
Depotgebühren einmal pro Jahr 0,4 bis 2,1 Prozent
für Fondssparpläne
bis zu 3,65 Prozent
für Fondspolicen
Verwaltungskosten (Fondsversicherungen) jährlich bis zu 1,20 Prozent
Sonstige pauschale Kosten jährlich bis 39 Euro

Sparer, die sich für ein Riester-Produkt entscheiden, sollten deshalb vor Abschluss prüfen, welche Kosten noch zusätzlich während der Sparphase auf sie zukommen.


Ratgeber zur Riester-Rente

Welche Riester-Produkte gibt es?

Riester-Sparer können zwischen zertifizierten Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparplänen wählen. Die individuelle Entscheidung für ein Produkt ist abhängig vom Alter – und damit der Laufzeit bis zum Rentenbeginn – und der persönlichen Risikobereitschaft. Für Vorsorgesparer, die auf Nummer sicher gehen wollen, sind klassische Rentenpolicen oder Banksparpläne mit garantierten Mindestrenditen ideal. Für Anleger, die das Risiko nicht scheuen, sind Fondspolicen und Fondssparpläne interessant. Bei diesen sind die Renditechancen höher.

Besteht ein Verlustrisiko für Sparer?

Bei jedem Riester-Produkt ist gewährleistet, dass zumindest die eingezahlten Beiträge garantiert sind. Damit sind für Sparer Verluste ausgeschlossen.

Ist ein Wechsel des Anbieters möglich?

Eine Kündigung des Vertrages ist während der Ansparphase innerhalb einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich. Für die Übertragung in einen neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrag müssen von den Sparern in der Regel Kosten in Höhe von 50 Euro kalkuliert werden.

Ist eine Vererbung der Riester-Rente möglich?

Dass im Falle des Todes des Vertragsinhabers das angesparte Vorsorgevermögen an die Erben ausbezahlt wird, kann in Riester-Verträgen vorgesehen werden. Allerdings fordert die Zentralstelle für Altersvorsorge (ZfA) die Zulagen und die Steuervorteile zurück. Außerdem müssen die Erträge und Wertsteigerungen von den Erben versteuert werden.

Das vorhandene Vermögen kann förderunschädlich auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. In diesem Fall kann es sich um einen bereits existierenden Vertrag handeln, oder der Vertrag kann genau zu diesem Zweck neu abgeschlossen werden.

Was gilt, wenn Rentner ihren Lebensabend im Ausland verbringen?

Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland während der Rentenphase muss die Riester-Förderung zurückgezahlt werden. Das kann in einem Betrag oder in Raten erfolgen. Bei der ratierlichen Rückzahlung wird der Rentenbetrag jeweils um 15 Prozent gekürzt bis der volle Förderbetrag erreicht ist.

Welche Folgen hat es, wenn Sparer in der Ansparphase ins Ausland gehen?

Mit einem Aufenthalt im Ausland endet meist auch die Förderberechtigung. Die damit eigentlich fällige Rückzahlung der bisherigen Subventionen kann dadurch abgewendet werden, indem beim Anbieter ein Stundungsantrag gestellt wird. Bei Rückkehr vor Auszahlungsbeginn ist somit der Erhalt der Riester-Rente ohne Abzüge gesichert. Zu diesem Thema gibt es allerdings ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches die aktuellen Regelungen als gegen europäisches Recht verstoßend ansieht. Mehr zu diesem Thema haben wir Ihnen daher in unserem Ratgeber zur Riester-Rente im Ausland aufgeführt.

Gelten besondere Regelung für Mütter und Väter in Elternzeit?

Während der Kindererziehungszeit ist man in der gesetzlichen Rentenversicherung und gehört somit zum förderfähigen Personenkreis. Zu beachten ist, dass Sparer während der Elternzeit die Mindesteigenbeträge einzahlen müssen, um die volle Förderung zu erhalten. Dies gilt ebenfalls für nicht berufstätige Hausfrauen, die vorher lediglich mittelbar förderberechtigt waren.

Können auch Minijobber die Riester-Förderung in Anspruch nehmen?

Geringfügig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei und damit nicht förderungsberechtigt. Es besteht lediglich die Möglichkeit, eine mittelbare Förderung über den Ehegatten in Anspruch zu nehmen. Minijobber können allerdings die Pauschalbeträge ihres Arbeitgebers in vollwertige Pflichtbeiträge umwandeln und sich so den direkten Förderanspruch sichern. Hierfür müssen sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und eine Aufstockung des Pauschalbeitrages des Arbeitgebers vornehmen. Ob sich diese Variante lohnt, ist für jeden Fall individuell zu bemessen.

Kann man auch mehrere Riester-Verträge abschließen?

Einen staatlich geförderten Riester-Vertrag kann man nur einen gleichzeitig abschließen. Die Kontrolle der Riester-Verträge und Zulagenzahlungen erfolgt dabei durch die Rentenversicherungsanstalt unter Nutzung der beim Abschluss angegebenen bzw. zugewiesenen Sozialversicherungsnummer.

Allerdings ist es möglich, einen oder mehrere ungeförderte Riester-Verträge zusätzlich zu einem staatlich geförderten Riester-Vertrag abzuschließen. Der Sinn kann dabei in der Nutzung der Kapitalgarantie liegen, welche jedem zertifizierten Riester-Produkt innewohnt, oder aber darin, verschiedene Produktvarianten – etwa eine Rentenversicherung und einen Fondssparplan – zu besparen.

Als Fazit lässt sich die Frage, ob man mehrere Riester-Verträge abschließen kann, also mit einem Ja beantworten. Nur die Zulagen, die bekommt man lediglich auf einen dieser Verträge.

Lohnt sich die Riester-Rente auch für Geringverdiener?

Die Zuschüsse durch die Riester-Rente werden in der Diskussion, wie die Rente auf die Grundsicherung bei Geringverdienern angerechnet wird, oft vergessen. Doch was schreibt zurzeit das Gesetz vor? Welche Faktoren spielen bei der Riester-Rente eine große Rolle? Und wie kann sich dies alles noch verändern?

Geringverdiener mit Kindern werden durch den Staat deutlich besser unterstützt. So erhält eine Person, die verheiratet ist und zwei Kinder hat, über 90 Prozent des Riester-Sparbetrages, wie auch das nachfolgende Diagramm zeigt:

Unser Beispiel:

Wir gehen von einer Frau aus, die aufgrund ihres Arbeitgebers nur halbtags arbeiten kann und somit 1.000,- Euro brutto verdient. Sie hat ein dreijähriges Kind, welches sie allein erzieht.

Durch ihr niedriges Einkommen müsste sie für den Riester-Sparvertrag mindestens 11,75 Euro, auf ein Jahr kumuliert also 141,-Euro, einzahlen. Doch sie zahlt 25,- Euro ein, damit sie für sich und ihren Sohn die volle staatliche Unterstützung durch den Staat erhält. Dies sind in ihrem Fall 339,- Euro p.a.

Nun wird sie langsam unsicher, ob dies der richtige Weg war und ist. Denn sie hat gehört, dass die Riester-Rente später auf die ihr gesetzlich zustehende Rente angerechnet wird und sie somit weniger als gedacht erhalten könnte.

Dies ist falsch, denn die Riester-Rente ist eine Zusatzrente, das heißt zusätzlich zur staatlichen Rente erhält die Frau ihre angesparte Riester-Rente.

Falls die Frau im Rentenalter auf die Grundsicherung angewiesen wäre, weil sie so wenig gesetzliche Rente erhält, würde ihr nach heutigem Stand ihre Riester-Rente von der Grundsicherung abgezogen. Des Weiteren würden auch alle Einkünfte und ihr Vermögen bis auf 2.600,- Euro angerechnet werden.

Doch ob das Sparen in die Riester-Rente sich wirklich lohnt, ist heute sehr schwer zu sagen. Denn dies hängt von vielen Faktoren ab, die erst in Zukunft beantwortet werden können. Diese Fragen sind:

  • Sind die Alterseinkünfte dieser Dame wirklich so sehr gering, dass sie auf eine Grundsicherung angewiesen ist?
  • Verdient sie ihre gesamte, zukünftige Berufszeit weiterhin so wenig Geld wie derzeit?
  • Lebt sie immer allein? Oder heiratet sie in Zukunft?
  • Welche Vorsorgeprogramme hat ihr zukünftiger Lebenspartner abgeschlossen?
  • Wird es die Grundsicherung in Zukunft, in 30 bis 40 Jahren, überhaupt geben?
  • Wird die Riester-Rente in Zukunft, so wie heute, von der Grundsicherung abgezogen?
  • Wird dieser Sachverhalt geändert?

Da wir die Zukunft einfach nicht vorher sehen können, bleibt immer ein Restrisiko, welches wir einfach eingehen müssen. Denn gar nicht vorzusorgen, ist definitiv viel risikoreicher als vorzusorgen. Deshalb können wir nur raten, sparen Sie in die Riester-Rente und lassen Sie sich nicht verunsichern!

Das wichtigste ist das langfristige Sparen. Denn auf diese Weise können Sie den Zinseszinseffekt nutzen. Die staatliche Förderung bei Geringverdienern und die Steuervorteile wirken sich ebenfalls auf Dauer positiv auf die Geldvermehrung aus. Diese Steuervorteile können Rentensparer, die die gleiche Menge auf privatem Wege sparen, nicht nutzen. Somit haben sie weniger in ihrer Tasche.

Eine Person, die sich für die Riester-Rente entschieden hat, erhält jährlich bis zu 175,- Euro, ihr Kind, wenn es Kindergeld erhält, bis zu 185,- Euro p.a. Wenn das Kind ab 2008 geboren worden ist, erhalten Eltern sogar bis zu 300,- Euro p.a. für das Kind. Zusätzlich gibt es dann noch 200 Euro, wenn Sie bei Abschluss Ihrer Riester-Rente höchstens 25 Jahre alt sind. Eine staatliche Unterstützung, welche man sich nicht entgehen lassen sollte.

Diese Subventionierung erhält man aber nur, wenn man mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulage jährlich einzahlt.

Zahlt ein Sparer nicht diese vier Prozent, erhält er nur anteilig die finanzielle Förderung.

In unserem Beispiel wird die Frau mit ihrem Kind durch den Riester-Sparplan eine Zusatzrente von monatlichen 150,- bis 180,- Euro erhalten können. Diese wird zu ihrer gesetzlichen Rente addiert. Wenn wir dies mit dem eingezahlten Betrag von 25,- Euro vergleichen, ist das ein Gewinn von monatlichen 125,- bis 155,- Euro.

Verdient eine Person weniger als die Frau in unserem Beispiel, reicht auch ein sehr geringer Betrag, den sie mindestens einzahlen muss, um die volle staatliche Zulage zu erhalten. Der geringste Betrag, den man jedoch einzahlen muss, beträgt 5,- Euro im Monat, also 60,- Euro p.a.

Zahlen und Fakten

Basierend auf den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten Zahlen die Entwicklung des Bestandes an Riester-Renten in Deutschland:

Bedienhinweis: Einzelne Datenreihen lassen sich durch Klick auf die betreffende Überschrift aus- und wieder einblenden.

Quellen:

Kritik an der Riester-Rente: Rendite und Rentabilität im Check

Ob die Riester-Rente für den Einzelnen rentabel ist und eine ansprechende Rendite generiert, ist stets vom Einzelfall abhängig. Das zugrunde liegende Konzept war in der Vergangenheit schon mehrfach Gegenstand von Streitigkeiten insbesondere zwischen dem Bund der Versicherten, kurz BdV, und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft respektive GdV.

Kritisiert wird explizit vom BdV und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dass die Riester-Rente in manchen Fällen nur so rentabel sei, wie wenn man das Geld unter das Kopfkissen legen oder in einen Sparstrumpf stecken würde. Schlösse beispielsweise eine Frau mit 35 Jahren einen Riester-Vertrag ab, müsse sie mindestens 77 Jahre alt werden, um die eingezahlten Beträge wieder zu bekommen. Kämen dazu noch Renditeerwartungen in Höhe von 2,5 %, müsse die Frau gar ihren 90. Geburtstag erleben.

Demgegenüber vertrat der GdV die Ansicht, dass eine 36-jährige Ehefrau und zweifache Mutter mit einem Bruttoeinkommen von 45.000 € bereits die Rentabilitätsschwelle erreicht habe, wenn sie das 73. Lebensjahr vollendet habe. Die falsche Einschätzung komme demnach dadurch zustande, dass in den Untersuchungen und Studien lediglich die Garantieverzinsung berücksichtigt werde, nicht jedoch die Überschüsse.

Hohe Gebühren und gesunkene Garantiezinsen

Die Verbraucherschützer wiederum machen die hohen Gebühren, die mit Riester-Verträgen verbunden sind, und die auf 1,75 % gesunkenen Garantiezinsen für die schwache Rentabilität verantwortlich. In einem weiteren Musterfall wurde untersucht, wie es um die Rentabilität der Riester-Rente bestellt ist, wenn ein Sparer bzw. eine Sparerin jeden Monat 85 € einzahlt und einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 175 € pro Jahr erhält. Unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Lebenserwartung und unter Einbeziehung der Einzahlungen nebst staatlichem Zuschuss kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass Werte zwischen -2,9 % und -0,3 % erreicht werden, demzufolge Kapital vernichtet werde.

Vorgeworfen wird den Versicherern, dass sie ihre Zahlen dadurch schönten, unrealistisch hohe Lebenserwartungen zugrunde zu legen. Selbst die gefühlte Rendite in Form der staatlichen Zuschüsse bleibe mit -1,5 % respektive maximal +0,2 % hinter den Erwartungen zurück.

Der GdV hält hingegen die Vergleiche mit dem sprichwörtlichen Sparstrumpf für unseriös. Es sei unter Verbraucherschützern zum Volkssport geworden, die Riester-Rente permanent zu attackieren. Die entsprechenden Produkte erwirtschafteten zwischen 3-4 % Nachsteuerrendite.

Divergente Vertragsmodelle einzeln durchrechnen

Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen vier verschiedenen Riester-Konzepten:

  1. Riester-Rentenversicherungen
  2. Riester-Rentenfonds
  3. Riester-Banksparplan
  4. Wohn-Riester

Entscheidend sei stets, mit welchen Gebühren und Verwaltungskosten der Abschluss eines Vertrages verbunden ist. Kritisch zu sehen seien in diesem Zusammenhang z.B. die hohen Kosten bei Fonds. Riester-Banksparpläne überzeugten dagegen mit geringeren Gebühren und einer größeren Flexibilität.

Allgemein ist vor dem Abschluss eines Vertrages für eine Riester-Rente entscheidend, zunächst den Rechtsanspruch zu prüfen, ob überhaupt "geriestert" werden darf. Als Nächstes geht es um die Fragen, ob der Neuversicherte das passende Alter aufweist und genug verdient. Abgesehen davon, dass auf Gebühren und Kosten bei jedem Vertrag zu achten ist, sollte stets eine Beratung von unabhängigen Experten stattfinden.

Wichtig ist darüber hinaus, jährlich genug einzuzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Der Rest ist eine Sache der Kalkulation respektive individuellen Prüfung der Rentabilität bzw. Rendite, bei der auch die Inflation mit einzubeziehen ist, die aktuell jährlich bei etwa 1,7 % liegt.

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