Baukindergeld

Es wurde Zeit, dass die Große Koalition der Entwicklung am Wohnungsmarkt mit konkreten Aktionen gegensteuert. Die Mietpreisbremse versagt, das Bestellerprinzip wird umgangen. Der Weg in die eigene Immobilie wäre eine Lösung. Aber – für Familien, die über ein Durchschnittseinkommen verfügen, wird der Immobilienerwerb trotz historisch niedriger Zinsen immer schwieriger. Entlastung verspricht jetzt das Baukindergeld. Wer hat Anspruch auf wie viel und wie bekommt man es?

Entlastung für rund 200.000 Familien

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
  • Immobilienerwerber werden zehn Jahre lang gefördert.
  • Pro Jahr und pro Kind erhalten Käufer und Bauherren 1.200 Euro.
  • Das maximale zu versteuernde Einkommen darf 75.000 Euro nicht übersteigen.
  • Zusätzlich werden 15.000 Euro Kinderfreibetrag angerechnet.
  • Antragsberechtigt sind Familien mit mind. einem Kind, die zwischen dem 01.01.2018 und und dem 31.03.2021 (entspricht coronabedingt verlängertem Fristende) bauen oder kaufen.
  • Kein Rechtsanspruch.

Baukindergeldrechner

Ob und in welchem Umfang Ihnen Baukindergeld zusteht, können Sie schnell und einfach mit unserem Baukindergeldrechner ermitteln. Wichtig dabei: Wir fragen das Bruttoeinkommen ab, da kaum ein Verbraucher sein zu versteuerndes Einkommen kennt. Vom Bruttoeinkommen ziehen wir dann den steuerlichen Grundfreibetrag ab und kommen auf das zu versteuernde Einkommen, mit welchem wir dann prüfen, ob und wenn ja welchen Anspruch Sie auf das neue Baukindergeld haben.

Baukindergeldrechner

Wie rechnen wir?

Beim Baukindergeld wird auf das zu versteuernde Familieneinkommen abgestellt. Wie man von dort auf das maximale Haushaltsbruttoeinkommen kommt, zeigen unsere nachfolgenden Musterrechnungen, die sich analog für Familien mit mehr als zwei Kindern fortführen lassen:
Berechnung für Familie mit einem Kind Wert
Maximal zu versteuerndes Familieneinkommen 75.000 Euro
+ Freibetrag pro Kind 15.000 Euro
+ Steuerlicher Grundfreibetrag (2018: 9.000 Euro pro Person x 2 für beide Elternteile) 18.000 Euro
+ Kinderfreibetrag pro Kind 7.428 Euro
Maximales Haushaltsbruttoeinkommen, um Baukindergeld zu bekommen 115.428 Euro
Stand: 2018
Berechnung für Familie mit zwei Kindern Wert
Maximal zu versteuerndes Familieneinkommen 75.000 Euro
+ Freibetrag pro Kind x 2 30.000 Euro
+ Steuerlicher Grundfreibetrag (2018: 9.000 Euro pro Person x 2 für beide Elternteile) 18.000 Euro
+ Kinderfreibetrag pro Kind x 2 14.856 Euro
Maximales Haushaltsbruttoeinkommen, um Baukindergeld zu bekommen 137.856 Euro
Stand: 2018

Wer kann Baukindergeld beantragen?

Familien mit mindestens einem Kind haben seit dem 19.09.2018 rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 Anspruch auf Baukindergeld. Es gibt keine Altersgrenzen bei den Kindern, entscheidend ist der Kindergeldanspruch. Anträge können alle Familien stellen, die zwischen Januar 2018 und März 2021 für die eigenene Nutzung ein erstes Haus bauen oder eine erste Immobilie kaufen. Dabei ist egal, ob es sich um Ehepaare, unverheiratete Paare oder Alleinerziehende handelt, solange mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch exisitert.

Insgesamt greift die Förderung mit 12.000 Euro je Kind über die Dauer von zehn Jahren. Bei zwei Kindern steht Eltern also eine Unterstützung von 24.000 Euro zu, bei drei Kindern ein maximales Baukindergeld von 36.000 Euro und so weiter.

Den Zuschuss gibt es nur für Objekte, die in Deutschland stehen.

Anzahl Kinder: Pro Jahr In 10 Jahren
Förderung bei einem Kind 1.200 € 12.000 €
Förderung bei zwei Kindern 2.400 € 24.000 €
Förderung bei drei Kindern 3.600 € 36.000 €
Vor dem Hintergrund des maximierten Einkommens kann immer noch die stattliche Zahl von rund 200.000 Familien von dem Milliardenregen aus Berlin profitieren. Damit lässt sich durchaus, zumindest einfacher, der Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Für die ersten vier Jahre sehen die Koalitionäre eine Nachfrage in Höhe von rund zwei Milliarden Euro auf die Regierung zukommen. Immerhin erhält eine Familie mit zwei Kindern einen monatlichen Zuschuss von 200 Euro. Dazu ein Berechnungsbeispiel:
Finanzierungsvolumen 200.000 Euro
Zinsbindung 15 Jahre
Zinssatz 1,6% effektiv p.a.
Anfängliche Tilgung 2 Prozent
Monatlicher Aufwand 600 Euro
Aufwand nach Förderung 400 Euro
In diesem Fall macht die Förderung genau ein Drittel des Aufwandes aus – verlockend. Wie hoch die monatliche Rate im konkreten Fall ist, können Sie schnell und einfach mit unserem Baufinanzierungsrechner ermitteln: Voraussetzung für den Anspruch ist ein maximales zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 75.000 Euro. Dazu kommt noch ein Kinderfreibetrag in Höhe von 15.000 Euro. Eine Familie mit einem Kind kann folglich bis zu 90.000 Euro versteuern, mit zwei Kindern bis zu 105.000 Euro und ab dem dritten Kind bis zu 120.000 Euro.
Einkommensgrenzen Maximal zu versteuerndes Einkommen
Einkommensgrenze bei einem Kind 90.000 €
Einkommensgrenze bei zwei Kindern 105.000 €
Einkommensgrenze bei drei Kindern 120.000 €

Grundlage für die Feststellung des Anspruchs sind die Einkommensteuerbescheide der vorletzten zwei Jahre. Das heißt also, für eine Beantragung beispielsweise im Jahr 2018 darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Jahre 2015 und 2016 nicht über 75.000 Euro pro Jahr liegen. Der Gehaltsbonus pro Kind in Höhe von 15.000 Euro ist bei dieser Betrachtung exklusive. In Summe darf dann also das zu versteuernde Einkommen mit einem Kind 90.000 Euro betragen, mit zwei Kindern 105.000 Euro usw.

Die Beantragung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dem Antrag müssen folgende Dokumente der Eltern beigelegt werden:

  • Einkommensteuerbescheide
  • Meldebestätigung
  • Grundbuchauszug oder Auflassungsvormerkung

Einzureichen sind die Antragsunterlagen innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug. Allerdings hat leider kein Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung. Das Fördervolumen ist begrenzt, sodass die Devise gilt „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“.

In Bayern gibt es noch einige tolle Besonderheiten obendrauf: Das Bundesland vergibt zusätzlich im Rahmen des BaukindergeldPlus 300 Euro pro Kind und pro Jahr und außerdem eine einmalige Eigenheimzulage über 10.000 Euro. Weitere Infos dazu auf www.bayernLabo.de.


Wie wird Baukindergeld beantragt?

Ein Antrag auf Baukindergeld wird online über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Spätestens sechs Monate nach dem Einzug der Familie in das Wohneigentum muss der Antrag bei der KfW-Bank eingegangen sein. Die Frist beginnt mit dem Datum der Meldebestätigung. Es werden nur Anträge zwischen dem 18.09.2018 und dem 31.12.2023 berücksichtigt. Antragsteller, die ihre Anträge fristgerecht abgeben, haben dennoch keine Garantie auf eine Förderung. Es werden nämlich nur solange Familien gefördert, bis der Fördertopf der KfW leer ist.

In Bayern verläuft das Verfahren etwas anders. Hier muss ein Antrag auf das BaukindergeldPlus sowie die Eigenheimzulage auf der Website der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt gestellt werden.

Ehe der Antrag bearbeitet werden kann, muss allerdings zuerst eine Auszahlungsbestätigung der KfW vorliegen. Antragsteller müssen sich per Post- oder VideoIdent legitimieren, um das Geld zu erhalten. Außerdem müssen die notwendigen Belege, wie die Meldebestätigung und Einkommensteuerbescheide, rechtzeitig online übersendet werden.

Wann ist das Baukindergeld auf dem Konto?

Sofern die Auszahlung des Antrags auf Baukindergeld seitens der KfW-Bank positiv ausfiel und eine Auszahlung bestätigt werden konnte, wird das Geld auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Der konkrete Auszahlungstermin wird im Bestätigungsschreiben mitgeteilt. Die Auszahlung erfolgt jährlich in Raten zum gleichen Termin.

Anders sieht das allerdings aus, wenn die Immobilie verkauft oder vermietet wird oder die Antragsteller später wieder aus dem Eigenheim ausziehen. Dann werden nämlich nicht mehr die Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllt, weshalb die Auszahlung der Förderung somit beendet wird. Tritt einer der genannten Fälle ein, ist die KfW-Bank umgehend schriftlich darüber zu informieren.

Kann Baukindergeld mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?

Die Antwort lautet: Ja, Baukindergeld kann mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Beispielsweise bietet die KfW Fördermaßnahmen zur energieeffizienten Gebäudesanierung an, die dann gemeinsam genutzt werden könnten.

Tipp: Grunderwerbsteuer senken

Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer treiben den Kaufpreis noch einmal in die Höhe. Bei der Ermittlung dieser Steuer werden neben Grundstück und Gebäude auch das untrennbar mit der Immobilie verbundene Inventar berücksichtigt. Und genau an dieser Stelle kann man ansetzen, um Steuern zu sparen. Der Trick: Serienmäßige Einbauten wie Kamin, Markise, Küche, Sauna, Photovoltaikanlage oder Schränke aus dem Gesamtkaufpreis und dem notariellen Kaufvertrag entfernen lassen und stattdessen in einem separaten Vertrag aufgliedern.

Anzahl eingegangener Baukindergeld-Anträge

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der eingegangenen Anträge auf Baukindergeld nach Bundesland seit dem Start am 18. September 2018 bis Dezember 2018 sowie den Anteil der Anträge im Verhältnis zur Einwohnerzahl eines jeden Landes.
Anzahl eingegangener Anträge für Baukindergeld zwischen September und Dezember 2018
Bundesland Einwohner* Anzahl der Anträge Anteil an EW-Zahl
Baden-Württemberg 11.023.000 6.407 0,0581 %
Bayern 12.997.000 5.928 0,0456 %
Berlin 3.613.000 725 0,0201 %
Brandenburg 2.504.000 1.821 0,0727 %
Bremen 681.000 419 0,0615 %
Hamburg 1.831.000 480 0,0262 %
Hessen 6.243.000 3.501 0,0561 %
Meckl.-Vorpommern 1.611.000 1.151 0,0714 %
Niedersachsen 7.963.000 6.039 0,0758 %
Nordrhein-Westfalen 17.912.000 10.728 0,0599 %
Rheinland-Pfalz 4.074.000 2.841 0,0697 %
Saarland 994.000 736 0,0740 %
Sachsen 4.081.000 2.105 0,0516 %
Sachsen-Anhalt 2.223.000 1.409 0,0634 %
Schleswig-Holstein 2.890.000 2.178 0,0754 %
Thüringen 2.151.000 1.273 0,0592 %
Gesamt 82.791.000 47.741 0,0577 %
*2017 (Stand 31.10.2018) Quellen: Statistisches Bundesamt, KfW

Wo Licht ist, ist auch Schatten

Nachdem im Jahr 2005 die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, gab es für das Gros der privaten Immobilienerwerber bei Selbstnutzung keine Förderung mehr. Die Regierung sah damals die Vorgabe der Schaffung von Wohneigentum erfüllt, der Wohnungsmarkt war „entspannt“. Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie und die vermögenswirksamen Leistungen korrelierten kaum mit dem für den Erwerb notwendigen Einkommen. Mit Wohn-Riester wurde eine neue Option geschaffen. Diese findet regen Anklang, ist aber kompliziert und für Selbstständige nicht machbar. Das Wohnkindergeld schließt eine Lücke. Allerdings birgt es auch Gefahren. Angesprochen werden Durchschnittsverdiener. Selbst bei nur einem Kind sind 1.200 Euro sehr viel Geld zur Unterstützung bei der Finanzierung. Was passiert aber, wenn die Förderung nach zehn Jahren ausläuft und im ungünstigsten Fall eine Anschlussfinanzierung oder ein Forward-Darlehen bei zwischenzeitlich gestiegenen Zinsen notwendig ist? Die Gefahr einer Überschuldung nach Ablauf der Förderung darf nicht wegdiskutiert werden. Waren es zwei Kinder, fehlen mit einem Mal 200 Euro in der Tasche (siehe Berechnungsbeispiel). Es liegt bei den Banken, hier ein besonderes Auge auf den Tilgungsplan für die Zeit nach zehn Jahren zu haben. Das Baukindergeld kann noch einen anderen negativen Effekt mit sich bringen. Rund 200.000 Familien können nach Aussage der Regierungsparteien davon profitieren. Wenn nur 20 Prozent davon Gebrauch machen, fehlen mit einem Mal weitere 40.000 Wohneinheiten zur Selbstnutzung. Ein weiterer Preisanstieg bei Wohnungen, Häusern und Grundstücken könnte die Folge sein. Steuerkritiker werden bemängeln, dass das Baukindergeld aus Steuermitteln finanziert wird. Ein Ehepaar ohne Kinder und ohne Wohnungsbauförderung finanziert dann aus seinem Einkommen das Haus der Nachbarn, die zwei Kinder haben. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht zu einer Neiddiskussion kommt. Auf der anderen Seite fehlt das Geld dann bei anderen Haushalten, beispielsweise bei Bildung oder Sozialem. Umverteilungen der Steuergelder zugunsten einer kleinen Gruppe der Bevölkerung wurden in den Medien selten wortlos zur Kenntnis genommen.

Fazit

Grundsätzlich stellt das Baukindergeld für viele Familien eine echte Chance dar, der Mietpreisschraube zu entkommen und eine eigene Immobilie zu erwerben. Nach wie vor gilt der Immobilienerwerb als der Kaiserweg der Geldanlage, auch wenn es sich um eine selbst genutzte Immobilie handelt. Die Nachfrage wird zeigen, ob die Große Koalition den Bedarf der Zielgruppe wirklich getroffen hat. Dennoch darf man die Augen vor den Risiken, die damit einhergehen, auch nicht verschließen.

Kaum erwähnt, aber auch interessant

Im Zusammenhang mit dem Baukindergeld wurde ein weiterer Beschluss der Großen Koalition nur als Fußnote erwähnt. Zum einen sollen weitere zwei Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau gesteckt werden. Bis zum Jahr 2021 plant die Regierung, damit bis zu 1,5 Millionen neue Wohnungen zu schaffen. Für private Investoren sind ebenfalls Anreize geplant. Sonderabschreibungen sollen den Anreiz für die Schaffung von weiterem Wohnraum geben. Zahlen wurden in diesem Zusammenhang allerdings noch nicht genannt.
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