Einkommensteuerrechner 2024

Steuerpflichtige Personen können mit Hilfe des Einkommenssteuerrechners die Berechnung ihrer Einkommenssteuer (ESt) schnell, unkompliziert und vor allem selbstständig durchführen, ohne einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein zu Rate zu ziehen. Mit dieser praktischen Anwendung erhält der Nutzer innerhalb weniger Sekunden ein Ergebnis, das seiner potentiellen Steuerbelastung durch Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer entspricht. Erhoben wird die Einkommenssteuer auf das Bruttogehalt einer natürlichen Person. Zu versteuern sind Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit bzw. Einkünfte aus Selbstständigkeit, aus einem Gewerbe, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung. Als Grundlage der Einkommenssteuer-Berechnung dient § 32 a des Einkommenssteuergesetzes (EStG), wobei die Angaben jeweils in Euro gerundet werden.

Einkommensteuer für 2024 berechnen

Einkommensteuerrechner

Ihr berechnetes Ergebnis

Steuer Ø Steuersatz Grenzsteuersatz
Einkommensteuer: 3.057,00 € 12,23 % 26,87%
Solidaritätszuschlag: 0,00 € 0,00 % 0,00 %
Kirchensteuer: 0,00 € 0,00 % 0,00 %
Gesamtbelastung: 3.057,00 € 12,23 % 26,87 %

Berechnung der Einkommenssteuer

Zur Berechnung der Einkommenssteuer müssen Sie lediglich die notwendigen Finanzdaten in das Rechnerformular eintragen. Ihre Angaben werden nicht gespeichert oder versendet, sondern lediglich auf Basis der Berechnungsformeln für die Einkommenssteuer verarbeitet. Folgen Sie zur Berechnung einfach den nachfolgend beschriebenen Schritten:
  1. Um die Einkommenssteuer zu berechnen, benötigen Sie zunächst die Summe ihres zu versteuernden Einkommens (zvE). Geben Sie diesen Betrag gerundet (ohne Nachkommastellen) in das oberste Feld des Einkommenssteuerrechners ein.
  2. Üblicherweise werden Personen einzeln veranlagt. Allerdings können sich Ehepaare auch gemeinsam veranlagen lassen (EStG §§ 26, 26b), d. h. die jeweils erzielten Einkünfte werden zusammengezogen (Zusammenveranlagung). Bei Ehegatten wird dann das sogenannte Splitting-Verfahren angewendet: Die Einkommenssteuer beträgt das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte des gemeinsam zu versteuernden Einkommens der beiden Partner ergibt. Meist ergibt sich durch die gemeinsame Veranlagung ein Steuervorteil für Ehepaare.
  3. Im Feld „Kinderfreibeträge“ können Sie gegebenenfalls die Anzahl zustehender Kinderfreibeträge (alternativ zum Kindergeld) einfügen. Grundsätzlich steht bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer jedem Elternteil zunächst ein halber Kinderfreibetrag zu (§ 32 Abs. 6 EStG). Ab 2024 liegt der Kinderfreibetrag je Elternteil bei 3.192 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes. Bei gemeinsam veranschlagten Ehepaaren wird der Satz auf den vollen Freibetrag verdoppelt. In Ausnahmefällen (z. B. wenn ein Elternteil verstorben oder nicht ermittelt werden kann) wird der volle Kinderfreibetrag auch einer Person alleine gewährt. Zudem gibt es für jedes Kind pro Jahr 1.464 Euro als Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- sowie Ausbildungsbedarf (bei Ehegatten: 2.928 Euro). Insgesamt stehen somit max. 9.312 Euro als Freibetrag für Eltern zur Verfügung.
  4. Unter „Kirchensteuer“ lässt sich die steuerliche Kirchenabgabe berücksichtigen. Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen übrigen Bundesländern 9 % der Einkommenssteuer.
  5. Zuletzt wählen Sie bitte das Jahr, für das Ihre Einkommenssteuer berechnet werden soll. In unserem Rechner ist dies rückwirkend bis 2018 möglich. Je nach gewähltem Jahr hat dies Auswirkungen auf das Ergebnis, da zwischenzeitlich verschiedene Änderungen an der Besteuerung vorgenommen wurden.
  6. Sofern alle Daten eingetragen sind, überprüfen Sie bitte noch einmal ihre Angaben und starten daraufhin den Einkommenssteuerrechner durch einen Klick auf den „Berechnen“-Button. Sie erhalten ohne Verzögerung ihr persönliches Ergebnis.
Das Ergebnis berücksichtigt nicht nur die steuerliche Gesamtbelastung, sondern errechnet parallel den durchschnittlichen Prozentsatz des versteuerbaren Einkommens – also den Anteil des Einkommens, der für Steuern aufgewendet werden muss. Darüber hinaus wird der Grenzsteuersatz ausgegeben, d. h. der Prozentsatz, der für zusätzliches Einkommen als Steuern zu zahlen wäre. Wichtig: Das individuelle Ergebnis kann von der tatsächlich zu zahlenden Einkommenssteuer abweichen. Über jene kann Ihnen nur das zuständige Finanzamt Auskunft geben.

Einkommensteuertarife 2024

Nach folgenden Formeln wird die Einkommensteuer 2024 berechnet:
Zu versteuerndes Einkommen Formel zur Berechnung der Einkommensteuer
bis 11.604 Euro ESt = 0
11.605,00 bis 17.005,00 Euro ESt = (922,98 x ((zvE – 11.604) / 10.000) + 1.400) x ((zvE – 11.604) / 10.000)
17.006,00 bis 66.760,00 Euro ESt = (181,19 x ((zvE – 17.005) / 10.000) + 2.397) x ((zvE – 17.005) / 10.000) + 1.025,38
66.761,00 bis 277.825,00 Euro ESt = 0,42 x zvE – 10.602,13
ab 277.826,00 Euro ESt = 0,45 x zvE – 18.936,88
Legende: ESt = Einkommensteuer, zvE = zu versteuerndes Einkommen
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