Elterngeldrechner
Elterngeld zahlt der Staat jungen Familien, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht arbeiten gehen können. Die staatliche Unterstützung soll Müttern und Vätern die Entscheidung für eine berufliche Auszeit nach der Geburt erleichtern und im Endeffekt den familiären Zusammenhalt stärken. Mit unserem Elterngeldrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Elterngeld errechnen:Elterngeldrechner
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Informationen zum Elterngeld
Wer erhält Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studenten und Auszubildende, die- ihre Kinder nach der Geburt vorrangig selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Wie lange wird Elterngeld bezahlt?
Elterngeld wird in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gewährt. Ein Elternteil kann für die Mindestbezugszeit von zwei Monaten und höchstens für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Für beide Eltern besteht ein gemeinsamer Anspruch auf insgesamt zwölf Monatsbeträge, die jeweils für Lebensmonate des Kindes zustehen. Zwei weitere Monatsbeiträge können in Anspruch genommen werden, sofern beide Eltern das Elterngeld in Anspruch nehmen. Um die so genannten Partnermonate nehmen zu können, muss sich bei den Eltern für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindern.Wie hoch ist das Elterngeld?
Wie viel Elterngeld gezahlt wird, hängt vom monatlich verfügbaren Nettoeinkommen ab, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erhielt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Für die Berechnung ist das durchschnittliche Netto-Einkommen der letzten 12 Monate erforderlich.Elterngeld für Selbstständige:
Bei Selbstständigen wird das Elterngeld auf Basis des Gewinns laut Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes berechnet.Elterngeld bei Mehrlingsgeburten:
Bei Mehrlingsgeburten werden zum errechneten Elterngeld für jeden Mehrling 300 Euro gezahlt.Elterngeld für Geschwisterkinder:
Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten. Das berechnete Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht. Bei zwei Kindern wird der Erhöhungsbetrag bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des älteren Geschwisterkindes gezahlt. Bei mehr Kindern im Haushalt ist es ausreichend, wenn zwei der älteren Geschwisterkinder das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Angabe des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate ist für die Steuerabzüge die Anzahl der Kinderfreibeträge für ältere Geschwister erforderlich. Ebenfalls für die Berechnung benötigt wird die Lohnsteuerklasse, bei Teilnahme am Faktorverfahren für Steuerklasse IV ist auch der Faktor einzugeben.Wie und wo wird Elterngeld beantragt?
Das Elterngeld wird schriftlich bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragt. Nach der Geburt sollte mit dem Antrag nicht allzu lange gewartet werden, da rückwirkende Zahlungen nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats des Kindes geleistet werden, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist.Vor der Geburt
Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Planung, denn Sie müssen sich auch zwischen verschiedenen Varianten entscheiden:- Haben Sie vor, während der Elternzeit gar nicht zu arbeiten, wählen Sie das Basiselterngeld.
- Wollen Sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, dann ist das Elterngeld Plus die richtige Wahl für Sie.
- Wollen Sie mit ihrem Partner gemeinsam das Kind zuhause betreuen oder beide in Teilzeit arbeiten, dann gibt es beim Basiselterngeld zwei zusätzliche Monate und beim Elterngeld Plus vier zusätzliche Monate als Partnerschaftsbonus. Ihr Anspruch auf Elterngeld würde sich in diesen Fällen auf bis zu 14 Monate beim Basiselterngeld bzw. 28 Monate beim Elterngeld Plus erhöhen.