Firmenwagenrechner

Geldwerten Vorteil beim Firmenwagen berechnen

Nicht selten erhalten Mitarbeiter von Ihrem Unternehmen einen Firmenwagen. Im Allgemeinen wird dieser nicht nur für geschäftliche Fahrten zur Verfügung gestellt, sondern auch für private Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der privat erzielte geldwerte Vorteil unterliegt der Lohnsteuer und der Sozialversicherung.

Mit unserem Firmenwagenrechner können Sie den zu versteuernden geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens ermitteln. So können Sie leicht errechnen, ob es sich lohnt, Ihr Privatfahrzeug aufzugeben und auf einen Firmenwagen umzusteigen. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils wird entweder die 1-Prozent-Regelung zugrunde gelegt oder das Fahrtenbuch.

Firmenwagenrechner

km

1-Prozent-Methode (Listenpreismethode)

Bei der Listenpreismethode werden vom Finanzamt 1 Prozent des auf volle 100 Euro abgerundeten Brutto-Listenpreises pro Monat als Geldwerter Vorteil angesetzt. Im einzugebenden Listenpreis müssen nicht nur die Mehrwertsteuer, sondern auch die Kosten für die Sonderausstattung, wie z.B. Autoradio, Klimaanlage oder Sonderlackierung, enthalten sein. Bei dieser Berechnungsmethode spielen der tatsächliche Verkaufspreis und die privat gefahrenen Kilometer keine Rolle. Für die zu versteuernden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden pauschal 0,03 % des Brutto-Listenpreises je Kilometer angesetzt.

Fahrtenbuch-Methode

Wird das Fahrzeug intensiv geschäftlich genutzt, bietet sich ein Fahrtenbuch an. Vor allem bei teuren Firmenwagen, die selten privat genutzt werden, raten die Experten vom Bund der Steuerzahler prinzipiell zur Führung eines Fahrtenbuches. Alle Privatfahrten werden exakt belegt und abweichend von der 1-Prozent-Regelung individuell versteuert.

Anzugeben sind neben der jährlichen Abschreibungen (AfA) (ohne Sonder-Abschreibung für Abnutzung)auch die Betriebskosten, z.B. Kraftstoff, Wartung, Steuer, etc.) pro Jahr

Fahrtenbuch: Was muss beachtet werden

Das Fahrtenbuch sollte in gebundener Form geführt werden, bei losen Notizzetteln ist Streit mit dem Finanzamt vorprogrammiert. Die Fahrten sollten immer zeitnah eingetragen werden, so können keine Daten verloren gehen. Wer sein Fahrtenbuch digital führt, sollte besonders aufpassen. Da nachträgliche Änderungen ausgeschlossen werden müssen, reicht eine einfache Excel-Liste nicht aus.

Ins Fahrtenbuch aufzunehmen sind Datum, Fahrtziel, jede einzelne berufliche Verwendung, bei Abschluss der Fahrt der erreichte Gesamtkilometerstand ebenso wie die aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner. Wird eine einheitliche Geschäftsreise zusammengefasst, sind die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen, in der sie aufgesucht worden sind.

Banner - ESG