Geldwerter Vorteil
Einige Unternehmen und mittelständische Firmen stellen ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen (umgangssprachlich "Firmenwagen") zur "persönlichen, alleinigen Nutzung" zur Verfügung. Bei der Überlassung eines Firmenwagens zum privaten Gebrauch handelt es sich um einen Sachbezug bzw. eine Sachleistung, die über das reine Gehalt hinausgeht. Der geldwerte Vorteil unterliegt nach § 6 des Einkommensteuergesetzes der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Mit dem unten stehenden Rechner lässt sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil eines Firmenwagens ermitteln.
Geldwerter Vorteil eines Firmenwagens
Inhaltsverzeichnis
- Geldwerter Vorteil eines Firmenwagens
- Listenpreismethode (1-Prozent-Regelung)
- Fahrtenbuch
- Entscheidungshilfe
- Eigener PKW als Dienstwagen
- Bewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
- Besonderheiten bei Elektrowagen
- Geldwerter Vorteil bei Hybridwagen
- Ab wann lohnt sich ein Dienstwagen (nicht)?
- Beispielrechnungen
Listenpreismethode (1-Prozent-Regelung)
Beim geldwerten Vorteil für Privatfahrten setzt das Finanzamt 1 Prozent des auf volle 100 Euro abgerundeten Listenpreises an. Für diese Berechnungsmethode vollkommen unerheblich sind der tatsächliche Verkaufspreis sowie die privat gefahrenen Kilometer. Die pauschale Berechnung des geldwerten Vorteils ist daher besonders dann attraktiv, wenn der Dienstwagen häufig privat genutzt wird. Stehen mehr Dienstfahrten an, sollte geprüft werden, ob Mitarbeiter mit einem Fahrtenbuch günstiger fahren.
Beispiel: Für einen Neuwagen mit einem Listenpreis von 40.000 Euro beträgt der geldwerte Vorteil demnach 400 Euro monatlich. Auf diesen Betrag müssen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, sowie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Vorteil: Wenig Aufwand, keine Dokumentation nötig.
Nachteil: Hohe Steuerlast bei geringem privaten Nutzungsanteil.
Fahrtenbuch
Eine andere Methode ist die Erfassung der tatsächlich entstandenen Kosten durch das Führen eines Fahrtenbuchs. Dazu sollte jede Fahrt mit Datum und Uhrzeit genau dokumentiert werden. Diese Methode lohnt sich, wenn der Wagen überwiegend dienstlich genutzt wird, da nur die tatsächlichen Kosten für die Privatnutzung besteuert werden.
Vorteil: Steuerlast richtet sich nach der tatsächlichen Privatnutzung.
Nachteil: Hoher Dokumentationsaufwand, Risiko bei Fehlern im Fahrtenbuch.
Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Dienstwagen 25.000 Kilometer im Jahr, davon sind 3.500 Kilometer privat. Die gesamten Aufwendungen betragen dabei 6.500 Euro. Das ergibt 0,26 Euro pro Kilometer (6.500 Euro geteilt durch 25.000 Kilometer). Für die Privatnutzung entstehen also Kosten von 910 Euro (0,26 Euro pro Kilometer mal 3.500 Kilometer). Somit rechnet der Fiskus 910 Euro zum versteuernden Jahreseinkommen hinzu. Mit der 1-Prozent-Regel müsste man bei einem Listenpreis von 50.000 Euro deutlich mehr versteuern: 500 Euro pro Monat, also 6.000 Euro im Jahr.
Daher kann festgehalten werden: Umso mehr man den Firmenwagen privat nutzt, desto mehr lohnt sich die 1-Prozent-Regel. Wird hingegen der Wagen hauptsächlich dienstlich genutzt, ist meist das Fahrtenbuch die bessere Wahl.
Allerdings ist der Verwaltungsaufwand bei einem Fahrtenbuch hoch. Durch die Nutzung digitaler Fahrtenbücher können Sie den Aufwand für die Fahrtenaufzeichnung erheblich reduzieren und gleichzeitig sicherstellen, dass alle notwendigen Daten korrekt und vollständig erfasst werden. Es gibt dafür verschiedene Anbieter.
Achten Sie darauf:- Finanzamt-Anerkennung: Stellen Sie sicher, dass die gewählte Lösung den Anforderungen des Finanzamts entspricht und manipulationssicher ist.
- Benutzerfreundlichkeit: Eine intuitive Bedienung erleichtert die regelmäßige Nutzung und reduziert Fehler.
- Automatisierung: Funktionen wie automatische Fahrtenerkennung und GPS-Tracking minimieren den manuellen Aufwand.
- Kosten: Vergleichen Sie die Preise der verschiedenen Anbieter, da diese variieren können.
Entscheidungshilfe
Wird der Wagen hauptsächlich privat genutzt?- Ja: 1-Prozent-Regelung ist einfacher, aber teuer bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis.
- Nein: Bei geringer Privatnutzung kann die Fahrtenbuch-Methode steuerlich günstiger sein.
- Niedrig (< 40.000 Euro): 1-Prozent-Regelung ist oft steuerlich vertretbar.
- Hoch (> 60.000 Euro): Hohe Steuerlast bei 1-Prozent-Regelung, Fahrtenbuch meist günstiger.
- Viele Dienstfahrten: Fahrtenbuch führt zu niedrigem geldwertem Vorteil.
- Wenige Dienstfahrten: 1-Prozent-Regelung ist sinnvoller.
- Beziehen Sie auch Kosten ein, die der Arbeitgeber übernimmt (z. B. Tankkosten, Wartung), da diese oft einen Vorteil darstellen.
Eigener PKW als Dienstwagen
In Fällen, in denen der eigene PKW des Arbeitnehmers als Dienstwagen genutzt wird, kann der Arbeitnehmer entschädigt werden, indem er für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent lohnsteuerfrei vom Arbeitgeber als Ausgleich erhält.
Bewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
Wenn der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz genutzt werden darf, erhöht sich der monatliche pauschale Wert des geldwerten Vorteils für jeden Entfernungskilometer.
Bei Anwendung der Listenpreismethode gibt es zwei Methoden, um den geldwerten Vorteil bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu ermitteln. Zum einen gibt es die Möglichkeit den geldwerten Vorteil pauschal mit 0,03 Prozent des Bruttolistenneupreises pro Entfernungskilometer zu bewerten.
Beispiel: Bei einem Arbeitsweg von 30 Kilometern und einem Listenpreis von 40.000 Euro kommen somit zu den 400 Euro laut 1-Prozent-Regelung nochmals 360 Euro monatlich hinzu. Der geldwerte Vorteil beträgt somit insgesamt in diesem Fall 760 Euro.
Die andere Methode ist die Einzelbewertung. Hierzu wird jede tatsächliche Fahrt einzeln betrachtet und mit 0,002 Prozent des Bruttolistenneupreises pro Entfernungskilometer verrechnet. Dabei ist zu beachten, dass diese Regelung nur bei maximal 180 Fahrten im Jahr möglich ist. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen ist, wann diese Fahrten stattfanden.
Achtung: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Gewerbetreibende und Freiberuflerinnen die Einzelbewertungs-Methode nicht nutzen können (Urteil vom 12. Juni 2018, Az. VIII R 14/15).
Besonderheiten bei Elektrowagen
Bei Elektrowagen, die seit 2019 gekauft wurden, wird nicht die 1-Prozent-Regelung angewendet. Stattdessen bemisst sich der geldwerte Vorteil nur auf 0,25 bzw. 0,5 Prozent des Bruttolistenneupreises des Autos. Dadurch fällt die Steuerlast kleiner aus. Diese Sonderregelung gilt nach aktuellem Stand bis Ende des Jahres 2030.
Bruttolistenpreis | Geldwerter Vorteil | |
---|---|---|
Bis Ende 2023 | Maximal bis 60.000 Euro | 0,25 |
Seit 1. Januar 2024 | Maximal bis 70.000 Euro | 0,25 |
Bis Ende 2023 | Über 60.000 Euro | 0,5 |
Seit 1. Januar 2024 | Über 70.000 Euro | 0,5 |
Geldwerter Vorteil bei Hybridwagen
Bei Hybridwagen mit einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern (bei Anschaffung bis Ende 2024) bzw. 80 Kilometern (bei Anschaffung nach dem 31.12.2024) oder höchstens 50 Gramm CO₂-Emission pro Kilometer beträgt der geldwerte Vorteil 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.
Der Anschaffungszeitpunkt bestimmt sich nach der Auslieferung, nicht nach dem Bestellzeitpunkt.
Ab wann lohnt sich ein Dienstwagen (nicht)?
Ein Dienstwagen rechnet sich nur, wenn die gesamten Kosten (inklusive Steuern und Abgaben) niedriger sind als die Kosten für einen vergleichbaren Privatwagen. Es kann günstiger sein, den eigenen Wagen dienstlich zu nutzen und 0,30 Euro pro Kilometer steuerfrei zu erhalten.
Folgende Punkte sollten Sie einbeziehen:- Steuer- und Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil (je nach Methode und Privatnutzung).
- Kostenvorteil durch Übernahme von Versicherung, Wartung und Treibstoff durch den Arbeitgeber.
- Einbeziehung des eigenen Fahrverhaltens (Dienstfahrten vs. Privatfahrten).
Ein Dienstwagen lohnt sich in der Regel bei einer hohen privaten Nutzung, bei einem niedrigen Listenpreis, und wenn der Arbeitgeber Betriebskosten übernimmt.
Weniger lohnend ist ein Dienstauto, wenn die private Nutzung gering ist, der Listenpreis hoch ist und der Verwaltungsaufwand (Fahrtenbuch) die Vorteile übersteigt.
Beispielrechnungen
In der folgenden Tabelle finden Sie einige Beispielrechnungen, die veranschaulichen, welche Unterschiede bei verschiedenen Preisklassen und Privatkilometern auftreten. Bei den Berechnungen sind wir von einem durchschnittlichen Steuersatz von 35 Prozent und von Kosten in Höhe von 25 Cent pro Kilometer ausgegangen.
Rechenweg für 1-Prozent-Regelung:- Monatlicher geldwerter Vorteil = Preis * 0.01
- Jährlicher geldwerter Vorteil = monatlicher geldwerter Vorteil * 12
- Steuerlast = jährlicher geldwerter Vorteil * Steuerlast
- Jährliche Kosten Fahrtenbuch = Kosten pro km * km
- Steuerlast = jährliche Kosten Fahrtenbuch * Steuerlast
Beispiel | Listenpreis in Euro | Privat-kilometer | Steuerlast (1-Prozent-Regel) in Euro pro Jahr | Steuerlast (Fahrtenbuch) in Euro pro Jahr | Günstigere Methode |
---|---|---|---|---|---|
1 | 30.000 | 5.000 | 1.260 | 437,50 | Fahrtenbuch |
2 | 30.000 | 10.000 | 1.260 | 875,00 | Fahrtenbuch |
3 | 30.000 | 15.000 | 1.260 | 1.312,50 | 1-Prozent-Reglung |
4 | 30.000 | 20.000 | 1.260 | 1.750,00 | 1-Prozent-Reglung |
5 | 40.000 | 5.000 | 1.680 | 437,50 | Fahrtenbuch |
6 | 40.000 | 10.000 | 1.680 | 875,00 | Fahrtenbuch |
7 | 40.000 | 15.000 | 1.680 | 1.312,50 | Fahrtenbuch |
8 | 40.000 | 20.000 | 1.680 | 1.750,00 | 1-Prozent-Reglung |
9 | 50.000 | 5.000 | 2.100 | 437,50 | Fahrtenbuch |
10 | 50.000 | 10.000 | 2.100 | 875,00 | Fahrtenbuch |
11 | 50.000 | 15.000 | 2.100 | 1.312,50 | Fahrtenbuch |
12 | 50.000 | 20.000 | 2.100 | 1.750,00 | Fahrtenbuch |
13 | 60.000 | 5.000 | 2.520 | 437,50 | Fahrtenbuch |
14 | 60.000 | 10.000 | 2.520 | 875,00 | Fahrtenbuch |
15 | 60.000 | 15.000 | 2.520 | 1.312,50 | Fahrtenbuch |
16 | 60.000 | 20.000 | 2.520 | 1.750,00 | Fahrtenbuch |
17 | 70.000 | 5.000 | 2.940 | 437,50 | Fahrtenbuch |
18 | 70.000 | 10.000 | 2.940 | 875,00 | Fahrtenbuch |
19 | 70.000 | 15.000 | 2.940 | 1.312,50 | Fahrtenbuch |
20 | 70.000 | 20.000 | 2.940 | 1.750,00 | Fahrtenbuch |