VBL-Rechner

VBL-Beitrag berechnen

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährt Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge im öffentlichen Dienst. Circa 1,2 Millionen Rentner (Stand 2012) beziehen neben ihrer gesetzlichen Rente eine Betriebsrente über die größte deutsche Zusatzversorgungskasse. Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wird auf Grundlage der Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften gewährt. Alle Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind in der VBL pflichtversichert. Die Leistungen der VBL werden durch eine Umlage des Arbeitgebers und einen Umlage-Beitrag des Arbeitnehmers des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens finanziert.

Wenn Sie im öffentlichen Dienst angestellt sind, können Sie Ihren VBL-Beitrag ganz einfach mit dem unten zur Verfügung stehenden Modul kalkulieren. Dafür müssen Sie lediglich Ihr Bruttogehalt eingeben und das Tarifgebiet auswählen.

VBL-Beitrag

Aktuelle Rechengrößen in der Zusatzversorgung (§ 63 Abs. 1 VBLS)

Aufwendungen zur Pflichtversicherung im Abrechnungsverband West
Umlage insgesamt 7,86 %
davon Arbeitgeberanteil 6,45 %
davon Arbeitnehmeranteil 1,41 %
Sanierungsgeld Individueller Anteil des beteiligten Arbeitsgebers an der Gesamthöhe

 

Aufwendungen zur Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost
Umlage des Arbeitgebers 1,0 %
Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren insgesamt 4,0 %
davon Arbeitgeberanteil 2,0 %
davon Arbeitnehmeranteil 2,0 %

Quelle: VBL Karlsruhe, 2012

Geschichte der VBL

Die Wurzeln der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder geht bis ins Jahr 1929 zurück. Während der Weimarer Republik, kurz vor Ausbruch der Weltwirtschaftskrise, wurde die Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL) in Berlin gegründet. Mit der Gründung der ZRL wurde eine lange geplante Verbesserung der Arbeitsbedingungen zunächst für Arbeiter des Reichs und der beitretenden Länder erreicht. Die Umbenennung in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wurde im Jahr 1951 vollzogen. Die VBL ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts.

Mit dem Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung (ATV) änderte sich im Jahr 2001 das System für die Zusatzversorgung. Zudem wurde eine Grundlage für eine zusätzliche freiwillige betriebliche Altersversorge bei der VBL geschaffen.


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